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Der Neue Lohnausweis Der Neue Lohnausweis wird für die Löhne 2007 eingeführt Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz empfiehlt den Kantonen, den Neuen Lohnausweis im Sinne der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Lohnausweis für die Steuerperiode 2007 einzuführen. Sind Lohnausweise für das Steuerjahr 2007 im Kalenderjahr 2007 zu erstellen, kann noch das alte Formular verwendet werden. Ab Kalenderjahr 2008 gilt nur noch der Neue Lohnausweis. Eine einmalige Ausnahme wird Unternehmen für Löhne 2007 zugestanden, die aus technischen Gründen nicht in der Lage sein werden, den Neuen Lohnausweis anzuwenden. Der Privatanteil für Geschäftswagen wird von 1 Prozent des Kaufpreises pro Monat (ohne MWST) auf 0,8% reduziert. |
Mitteilung als .pdf |
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| Fundus Treuhand AG, Badenerstrasse 567, 8048 Zürich, Tel. 044 456 31 31 |
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