Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV teilt in einem Rundschreibe den Bundesgerichtsentscheid zur "Erbenholding und indirekte Teilliquidation" mit.Zusammenfassend hat das Bundesgericht Folgendes entschieden: a) Das Bundesgericht hat den Tatbestand der indirekten Teilliquidation ausgedehnt. Auch der Verkauf von Beteiligungen an eine Erbenholding ist ab sofort unter dem Aspekt der (ausgedehnten) indirekten Teilliquidation zu beurteilen. b) Insbesondere stellt auch die künftige Ausschüttung von Gewinnen der Gesellschaft, deren Beteiligungsrechte verkauft worden sind, eine Entreicherung dar, soweit die Käufergesellschaft den Kaufpreis fremdfinanziert hat. Es gibt somit keine Beschränkung auf die bis zum Veräusserungszeitpunkt erwirtschaftete Substanz. c) Die bisherige Praxis der Beschränkung auf Ausschüttungen innert fünf Jahren nach dem Verkauf ist nicht mehr anzuwenden. d) Nach wie vor ist jedoch der Nachweis erforderlich, dass Verkäufer und Käufer durch gemeinsames Zusammenwirken die Entnahme der Mittel eingeleitet haben.
Die Folgen für Familienbetriebe sind .....
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Rundschreiben der Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV:
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Der Bundesgerichts Entscheid
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