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Der Fundus-Geschäftsbericht 2009

Die Erstattung des Geschäftsberichtes ist eine gesetzliche Pflicht, nicht aber dessen Veröffentlichung. Es entspricht aber einer langjährigen Tradition, dass wir den Geschäftsbericht unseren Kunden und weiteren daran interessierten Kreisen überlassen. Einleitend wollen wir dieses Vorgehen kurz begründen. Die Tätigkeit im Treuhandwesen bringt es mit sich, dass wir in der Regel über die finanziellen und vielfach auch über andere vertrauliche Verhältnisse unserer Kunden Bescheid wissen. An unseren Dienstleistungen Interessierte sprechen offen über ihre Anliegen mit uns. Es wird also ein hohes Mass an Vertrauen entgegengebracht. Dieses Vertrauen wollen wir mit der Offenlegung unseres Geschäftsberichtes gerne erwidern. 

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Fundus Treuhand AG, Badenerstrasse 567, 8048 Zürich, Tel. 044 456 31 31info@fundus.ch